Die außerordentliche Zuschreibung

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Die außerordentliche Zuschreibung

Die Zuschreibung ist das Gegenstück zu den Abschreibungen. Normalerweise werden Zuschreibungen nach außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen, wenn die Gründe für die Vorjahresabschreibungen nicht mehr bestehen (z.B. nur vorüber gehende Wertminderung eines Anlagegegenstandes).

 

Sind bei rein steuerlichen Abschreibungen die Anspruchsgrundlagen für die Niedrigbewertung später entfallen, so ist eine Zuschreibung zwingend.

 

Außerordentliche Zuschreibungen werden mit der Buchungsart 28 erfasst:

 

 

MONAT

Eingetragen wird der Monat und das Jahr, in dem die Zuschreibung vorgenommen wird. Der Zuschreibungsbetrag wird nur in dem hier angegebenen Monat/Jahr gebucht. Die Form ist [MM.JJJJ].

 

BUCHUNGSTEXT

Vorgegeben wird eine Beschreibung anhand der Buchungsart. Dieser beschreibende Text kann von Ihnen geändert werden.

 

%-SATZ ZUSCHREIBUNG

Hier können Sie einen Prozentsatz für die Zuschreibung eingeben, der sich auf den eingegebenen Monat und das eingegebene Jahr bezieht.  

 

BEMESSUNGSGRUNDLAGE

Geben Sie hier den Basisbetrag ein, von dem die außerplanmäßige Zuschreibung berechnet wird.

 

BUCHUNGSBETRAG

Der Wert dieses Feldes wird vom Programm errechnet, kann aber geändert werden. Es handelt sich hierbei um den Zuschreibungsbetrag.

 

Die Formel für die Berechnung lautet:

 

Bemessungsgrundlage

---------------------  x  AFA-%-Satz

100

 

Nachdem Sie die Eingabe des AfA-Betrages bestätigt haben, bucht das Programm die eingegebene Zuschreibung im angegebenen Monat/Jahr.