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Nachdem Sie den Jahreswechsel ausgeführt und den Datenbestand komplett reorganisiert haben, müssen Sie noch die Endsalden des vergangenen Jahres (Vorjahreswerte) in das neu angelegte Geschäftsjahr vortragen.
Wichtig ist aber, dass Sie sich dabei im neuen Geschäftsjahr der Finanzbuchhaltung befinden (aktueller Buchungszeitraum) und dass der Prüflauf im Vorjahr fehlerfrei war!
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Saldenvortrag.