Teilzahlungen stornieren

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Teilzahlungen stornieren

Das Stornieren eines kompletten Teilzahlungsvorgangs (also aller Teilzahlungs-Ops zu einer Rechnung) ist immer dann erforderlich, wenn

 

- eine Teilzahlungsvereinbarung geändert werden soll,

- eine Rate nicht fristgerecht gezahlt wurde und der Rest-OP sofort fällig gestellt werden soll (sofortige Sollstellung)

oder

- die Teilzahlungsvereinbarung aufgehoben wird.

 

Bei einem Storno werden immer alle offenen Teilzahlungs-Ops zu diesem Vorgang storniert, einschließlich der darauf entfallenden Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen. Teilzahlungs-Ops, die bereits ausgeglichen sind, werden nicht storniert. Über die noch offene Summe wird ein neuer OP erstellt, für den wiederum neue Teilzahlungen vereinbart werden können.

 

 

       So können Sie eine Teilzahlungsvereinbarung stornieren:

 

1.Wählen Sie in der OP-Verwaltung der entsprechenden Adresse einen Teilzahlungs-OP aus.

 

 

2.Klicken Sie mit der Maus auf den Button <OP Bearbeiten> und wählen Sie im sich öffnenden Dropdownmenü den Menüpunkt "Teilzahlung stornieren" und bestätigen Sie die nachfolgende Abfrage mit <Ja>.

Das Programm öffnet den Dialog „OP-Verwaltung / Teilzahlungsvereinbarung stornieren".

 

 

3.Tragen Sie im Feld STORNOART/GRUND den Grund der Stornierung über eine Schlüsselzahl ein. Mögliche Schlüssel sind:

 

1 = Storniert mangels Zahlung

2 = Storniert mangels Zahlung / neue Vereinbarung

3 = Storniert / neue Vereinbarung

4 = Storniert wegen Komplettzahlung

5 = Storniert sonstiger Grund

 

4.Als neues Fälligkeitsdatum des neuen OP's (Sollstellung) wird das Tagesdatum vorgeschlagen. Soll der OP ein anderes Fälligkeitsdatum erhalten, ändern Sie das Datum im Feld NEUE OP-FÄLLIGKEIT.
5.Klicken auf den Button <Stornieren>.

Das Programm storniert alle Teilzahlungs-Ops des gewählten Vorgangs.