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Hier finden Sie alle Auswertungen, die für den Jahresabschluss relevant sind.
Saldenliste debitorische Kreditoren / kreditorische Debitoren
Diese Listen sind für die vorbereitenden Abschlussbuchungen von besonderer Bedeutung. Sie stellen die Salden des Kontokorrent anhand der Einstufung in Forderungen und Verbindlichkeiten zusammen. Diese Liste dient der periodengerechten Umbuchung von kreditorischen Debitoren ("Sonstige Verbindlichkeiten) und von debitorischen Kreditoren ("Sonstige Vermögensgegenstände"). Damit werden die Sammelkonten Forderungen/Verbindlichkeiten berichtigt und die Posten können nach den Grundsätzen des HGB (Verrechnungsverbot nach § 246 Abs.1 HGB) ordnungsgemäß ausgewiesen werden.
Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanz ist eine Übersicht, die das Verhältnis des Vermögens und der Schulden eines Kaufmanns darstellt. Sie ist nach bestimmten Ordnungskriterien zu gliedern.
Für Kapitalgesellschaften ist die Gliederung in § 266 HGB vorgeschrieben. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird kein bestimmtes Gliederungsschema vorgegeben. Es gelten aber die für alle Unternehmen maßgebenden Bestimmungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Das Programm bietet 3 Bilanzen, die sich an den speziellen Erfordernissen von Kapitalgesellschaften (gemäß § 266 HGB), von Personengesellschaften (Kapitalausweis) und Einzelunternehmen orientiert.
Das Programm ist in der Lage eine Handelsbilanz und eine aus der Handelsbilanz abgeleitete Steuerbilanz zu erstellen. Die Handelsbilanz wird zunehmend auch für kleinere Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Innerhalb der Finanzbuchhaltung werden die Vermögensunterschiede zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz auf sogenannte Handelsbilanzkonten gebucht. Diese Konten nehmen nur die Differenzbeträge aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen des Handelsrechts gegenüber dem Steuerrecht auf. Werden Handelsbilanzkonten in den Auswertungsvorgang einbezogen, ist das Ergebnis eine Handelsbilanz.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres. Jeder Kaufmann (Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen.
Da auch bei dem für steuerrechtliche Zwecke aufgestellten Jahresabschluss die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten sind, ist eine ungekürzte Gewinn- und Verlustrechnung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses den Finanzbehörden vorzulegen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem in Deutschland üblichen Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei erfolgt eine Anlehnung an § 275 HGB.
Kontengruppengliederung / Kontennachweise Bilanz, G.u.V., KER
Die Kontengruppenauswertungen geben Kontennachweise zu den einzelnen Abschlussauswertungen aus. Bei der Kontengruppengliederung besteht die Möglichkeit, die einzelnen Kontengruppen frei zu bestimmen.