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Die Umstellung von der neuen Istversteuerung auf die Sollversteuerung kann zum Monatsende erfolgen.
Im u.g. Beispiel nehmen wir die Umstellung per 30.06.2012 vor:
•Buchen Sie alle Belege Bankbewegungen bis zum Monatsende.
•Die Buchungen sind zu journalisieren und der Istversteuerungslauf durchzuführen. Die automatisch generierten Istversteuerungsumbuchungen sind daraufhin ebenso zu journalisieren.
•Die nicht fällige Umsatzsteuer per 30.06.2012 ist auf die fälligen Konten zu verbuchen.
•Ändern Sie im Firmenstamm das Kennzeichen von Ist- auf Sollversteuerung
Abb. Besteuerungsart auf Sollversteuerung umstellen
•Passen Sie im Sachkontenstamm die Kontenarten an.
•In der Kontenzuordnung der Warenwirtschaft sind keine weiteren Änderungen vorzunehmen!