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Der Saldo eines Personenkontos muss den Offenen Posten dieses Kontos entsprechen.
Diese Fehlermeldung besagt, dass es eine Abweichung zwischen beiden Beträgen gibt.
Der Saldo des Personenkontos:
...und die Offenen Posten:
In diesem Falle bringt der Kontoauszug Klarheit:
In den empfohlenen (und im Auslieferungszustand der Software so eingestellten) Rechten, ist ein Löschen von bezahlten oder ausgezifferten OPs nicht möglich.
Lediglich für Sonderfälle gibt es für einen Nutzer mit besonderen Rechten die Möglichkeit, Zahlungen oder Belege zu löschen.
Auch in einem solchen Fall sollte zunächst die Verrechnung und erst danach die Zahlung oder der Beleg gelöscht werden.
Wird beispielsweise eine Zahlung ohne Beachtung dieser Regel gelöscht, entsteht der gemeldete Fehler "Unterschied zwischen OP- und Kontensaldo".
Fehlerbehebung
Löschen Sie die Auszifferungs-/Verrechnungsbuchung (ggf. auch alle Verrechnungen eines Kontos) und führen Sie danach den Prüflauf erneut aus.
Wenn dieser fehlerfrei ist, kann die Verrechnung erneut vorgenommen werden.