Intrahandelsstatistik

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Intrahandelsstatistik

 

 

STEUERNUMMER

Anzugeben ist die Steuernummer des Auskunftspflichtigen, die dieser im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben hat. Sie ist linksbündig einzutragen. Nichtnumerische Zeichen (/,- u.a.) sind zu unterdrücken.

 

Hinweis:

Bei der hier geforderten Steuernummer handelt es sich nicht um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vom Bundesamt für Finanzen -Außenstelle Saarlouis- zugeteilt wird und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf den Rechnungen anzugeben ist.

 

FA-BUNDESLAND

Anzugeben ist das Bundesland, in dem das für die Veranlagung zur Umsatzsteuer zuständige Finanzamt seinen Sitz hat. Um ein Bundesland auszuwählen, klicken Sie auf die Pfeiltaste oder drücken Sie die Funktionstaste [F5]. Wählen Sie das entsprechende Bundesland aus und übernehmen Sie die Schlüsselzahl in das Feld.

 

01  Schleswig-Holstein

02  Hamburg

03  Niedersachsen

04  Bremen

05  Nordrhein-Westfalen

06  Hessen

07  Rheinland-Pfalz

08  Baden-Württemberg

09  Bayern

10  Saarland

11  Berlin

12  Brandenburg

13  Mecklenburg-Vorpommern

14  Sachsen

15  Sachsen-Anhalt

16  Thüringen

17  Ausland

 

ORGANSCHAFT

Anzugeben ist die vom Statistischen Bundesamt zugeteilte 3stellige Nummer zur Unterscheidung von getrennt zur Statistik meldenden Unternehmen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bzw. von getrennt zur Statistik meldenden Bereichen innerhalb eines Unternehmens. Ist keine Nummer zugeteilt worden, bleibt dieses Feld leer.