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Anzugeben ist die Steuernummer des Auskunftspflichtigen, die dieser im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben hat. Sie ist linksbündig einzutragen. Nichtnumerische Zeichen (/,- u.a.) sind zu unterdrücken.
Hinweis: |
Bei der hier geforderten Steuernummer handelt es sich nicht um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vom Bundesamt für Finanzen -Außenstelle Saarlouis- zugeteilt wird und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf den Rechnungen anzugeben ist. |
Anzugeben ist das Bundesland, in dem das für die Veranlagung zur Umsatzsteuer zuständige Finanzamt seinen Sitz hat. Um ein Bundesland auszuwählen, klicken Sie auf die Pfeiltaste oder drücken Sie die Funktionstaste [F5]. Wählen Sie das entsprechende Bundesland aus und übernehmen Sie die Schlüsselzahl in das Feld.
01 Schleswig-Holstein
02 Hamburg
03 Niedersachsen
04 Bremen
05 Nordrhein-Westfalen
06 Hessen
07 Rheinland-Pfalz
08 Baden-Württemberg
09 Bayern
10 Saarland
11 Berlin
12 Brandenburg
13 Mecklenburg-Vorpommern
14 Sachsen
15 Sachsen-Anhalt
16 Thüringen
17 Ausland
Anzugeben ist die vom Statistischen Bundesamt zugeteilte 3stellige Nummer zur Unterscheidung von getrennt zur Statistik meldenden Unternehmen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bzw. von getrennt zur Statistik meldenden Bereichen innerhalb eines Unternehmens. Ist keine Nummer zugeteilt worden, bleibt dieses Feld leer.