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Eine Inventurbewertung muss nach bestimmten Richtlinien erstellt werden. Wesentliches Prinzip einer Inventurbewertung ist das Niederstwertprinzip.
Niederstwertprinzip: |
Das Niederstwertprinzip ist ein Bewertungsprinzip, wonach Vermögensgegenstände höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen sind.. |
Abschreibungen: |
Handelsrechtliche Abschreibungen sind die Abschreibungen, welche durch den Gesetzgeber festgeschrieben sind und im Jahresabschluss entsprechend auszuweisen sind. Sie sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes anzusetzen und werden über eine theoretische Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese Nutzungsdauer wird durch AfA-Tabellen vorgegeben. |
So erstellen Sie Inventurbewertungssätze:
1. In der vorgelagerten Auswahl Inventurvorbuchungsdatei klicken Sie auf den Button "Inventurbewertungssätze“.
Das Programm öffnet die vorgelagerte Auswahl Inventurbewertung.
2. Mit dem Button <Neu anlegen> können sie eine neue Inventurbewertung erfassen und mit <Bearbeiten> können sie eine bereits vorhandene Bewertung in Bearbeitung nehmen.