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Aufwendungen werden in die Periode (Buchungsdatum) verbucht, die auch für die Steuersatzermittlung heranzuziehen ist. Erfolgt die Buchung über ein Kreditorenkonto (z.B. Wareneingang), dann erfolgt die Ermittlung des Steuersatzes nach dem im OP-Zusatzfenster eingetragenem BELEGDATUM. Wird im BELEGDATUM nichts eingetragen, wird zur Ermittlung des Steuersatzes das Buchungsdatum herangezogen.
Merke: |
Für Aufwendungen im Kontokorrentbereich ist das BELEGDATUM maßgebend dafür, ob mit 16% oder 19% Vorsteuer gebucht wird! Wird kein BELEGDATUM angegeben, erfolgt die Steuersatzermittlung über das BUCHUNGSDATUM. |
Beispiele für Mehrwertsteuerumstellung:
- Eingang einer Rechnung am 07.01.2007 mit Rechnungsdatum 05.01.2007 / Steuersatz 19 %
Buchungsjahr: 2007
BUCHUNGSDATUM: 07.01.2007
BELEGDATUM: leer oder 05.01.2007
ERMITTELTER STEUERSATZ: 19 %
- Eingang einer Rechnung am 03.01.2007 mit Rechnungsdatum 28.12.2006 / Steuersatz 16 %
Zwei mögliche Buchungsvarianten:
a) Buchungsjahr: 2007 (aktuelles Jahr)
BUCHUNGSDATUM: 03.01.2007
BELEGDATUM: 28.12.2006
VALUTADATUM: 03.01.2007
ERMITTELTER STEUERSATZ: 16 %
b) Buchungsjahr: 2006 (Vorjahr)
BUCHUNGSDATUM: 28.12.2006
BELEGDATUM: leer oder 28.12.2006
OP-STATUS: V
VALUTADATUM: 03.01.2007
ERMITTELTER STEUERSATZ: 16 %
Bei Möglichkeit 'b' können Sie die Vorsteuer automatisch auf das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar' umbuchen. Im OP-Zusatzfenster tragen Sie im Feld OP-STATUS den Buchstaben 'V' ein!
Abgrenzung Vorsteuer Folgejahr