SEPA Zahlungsverkehr

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SEPA Zahlungsverkehr

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 28 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten.

 

Mit der Entscheidung des Europaparlaments, ab dem 01.02.2014 die nationalen Verfahren durch die SEPA Zahlverfahren im Interbankenbereich vollständig abzulösen, existiert nun ein Fixdatum, ab dem der SEPA-Standard für den Zahlungsverkehr verbindlich vorgesehen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bisher genutzten nationalen Verfahren weiterhin bestehen. Die Nutzung des SEPA-Verfahrens ist in allen SEPA-Ländern mit dem Euro als Landeswährung verbindlich. Alle übrigen Länder müssen bis spätestens 31.10.2016 das SEPA-Zahlverfahren ermöglichen.

 

Ab dem 01.02.2014 löst die IBAN die bisherige Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl ab. Bei grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen ist auch der Bank Identifier Code (BIC oder auch SWIFT/BIC) zwingend anzugeben. Die IBAN und der SWIFT/BIC finden sich (fast immer) im Kontoauszug sowie im Onlinebanking des jeweiligen Anbieters.

 

In den nachfolgenden Kapiteln erhalten Sie nützliche Informationen zu SEPA. Des weiteren wird die SEPA-Umstellung in der BüroWARE, die Belegerstellung mit Mandaten sowie die Anwendung im Zahlungsverkehr beschrieben.

 

Vorschriften zu den Meldepflichten im SEPA-Zahlungsverkehr

Seit dem 4. November 2013 haben sich die Vorschriften zu den Meldepflichten im Auslandszahlungsverkehr geändert.

 

Bei Zahlungen ab 12.500 Euro oder Gegenwert in einer anderen Währung an einen Ausländer muss die erforderliche Meldung an die Deutsche Bundesbank nun vom Zahlenden immer selbst vorgenommen werden! Die Banken dürfen den statistischen Meldeteil für Zahlungen ab November 2013 nicht mehr an die Bundesbank weiterleiten.

 

Bisher war es so, dass diese Meldung im BüroWARE/WEBWARE Zahlungsverkehr manuell erfasst werden konnte und diese Daten in der DTAZV an die Bank übermittelt wurden. Diese manuelle Erfassung der Meldedaten darf nun NICHT mehr im Zahlungsverkehr erfolgen, sondern nur noch über das Meldeportal der Deutschen Bundesbank.

 

Grundlegende Informationen zu SEPA

Hier finden Sie nützliche Informationen zum SEPA-Verfahren, zu Fristen und Abläufen.

Grundlegendes zur SEPA-Umstellung

 

SEPA - Technische Dokumentation

Dieses Dokument beschreibt die technische Umsetzung von SEPA und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.

SEPA - Technische Dokumentation

 

SoftENGINE ERP Umstellungsassistent

Der SEPA-Umstellungsassistent unterstützt alle Versionen ab BüroWARE 5.3 und WEBWARE 1.0:

SEPA-Zahlungsverkehr umstellen

 
Mit SEPA in der BüroWARE arbeiten

In den nachfolgenden Kapiteln können Sie nachlesen, wie in verschiedenen BüroWARE-Versionen mit SEPA gearbeitet wird:

SEPA in BüroWARE 5.3

SEPA in BüroWARE 5.4

SEPA in BüroWARE 5.46

SEPA in BüroWARE 5.54