Mahnkostenbelastung

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Mahnkostenbelastung

 

 

Der Bereich "Daten"

 

MAHNGEBÜHREN

Hier legen Sie durch Aktivierung der entsprechenden Option fest, wie die Berechnung der Mahngebühren gehandhabt wird:

 

einmal pro Mahnung berechnen

Die in den Karteikarten zu den Mahnstufen hinterlegte Mahngebühr wird nur einmal pro  Mahnung berechnet.

 

pro Mahnposition berechnen

Die festgelegten Mahngebühren werden für jeden fälligen Offenen Posten berechnet, der innerhalb einer Mahnung bzw. Mahnstufe ausgewiesen wird.

 

Hinweis:

Gebührenberechnung pro Mahnposition

Haben Sie in der Optionsmaske "Mahnungserstellung" im Feld AUSDRUCK DER POSTEN die Option "Alle Offenen Posten" gewählt, so werden bei der Einstellung der Gebührenrechnung für jede Mahnposition nur die fälligen OPs berücksichtigt!

 

VERZUGSZINSEN

Hinterlegen Sie hier durch Aktivierung der entsprechenden Option die Methode der Zinsberechnung:

 

nach kaufmännischer Methode berechnen

Bei der kaufmännischen Methode werden 360 Tage zur Berechnung herangezogen.

 

nach der Effektivzinsmethode berechnen

Bei der Effektivzinsmethode werden 365 bzw. 366 Tage (gesetzliche Berechnung) zur Berechnung herangezogen.

Diese Option ist im Standard immer aktiviert.