SEPA-Firmenlastschrift

<< Click to Display Table of Contents >>

Navigation:  Finanzbuchhaltung > Laufende Vorgänge > Zahlungsverkehr > SEPA Zahlungsverkehr > Grundlegendes zur SEPA-Umstellung >

SEPA-Firmenlastschrift

Die SEPA-Firmenlastschrift dient ausschließlich zum Einzug von fälligen Forderungen zwischen zwei Unternehmen. Der Zahlungsempfänger beauftragt eine Belastung des Zahlungspflichtigen in Euro innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer und autorisiert dabei die SEPA-Lastschrift durch das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat.

Der Unterschied zur SEPA-Basislastschrift liegt jedoch im Verzicht des Widerspruchsrechts, denn hier besteht (nach Fälligkeit) keine Widerspruchsmöglichkeit mehr für den Zahlungspflichtigen.

Das Mandat verbleibt beim Zahlungsempfänger und der Zahlungspflichtige muss das Lastschriftenmandat vor der ersten Ausführung noch bei seiner Bank bestätigen.

 

Lastschrift-Widerspruch bei SEPA-Lastschriften

Bei der Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren wird oft eine Frist von acht Wochen für die Rückgabe der Lastschrift genannt. Diese Frist gilt aber nur zwischen Banken. Mit der SEPA-Lastschrift wird nun eine gesetzliche Regelung zur Rückgabefrist von Lastschriften eingeführt.

 

Bei der Rückgabe von SEPA-Lastschriften wird zum einen unterschieden zwischen berechtigten und unberechtigten Lastschriften und zum anderen zwischen den Lastschriftarten SEPA Direct Debit (vergleichbar mit der "Einzugsermächtigung") und SEPA B2B Direct Debit (ansatzweise vergleichbar mit dem "Abbuchungsauftrag"), der Lastschrift zwischen Firmen.

Die Lastschrift "SEPA Direct Debit" kann bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit vom Zahlungspflichtigen ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden. Liegt für die Lastschrift kein SEPA-Mandat vor, verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach Fälligkeit. Die Bank des Zahlungspflichtigen darf bei der "normalen" SEPA-Lastschrift maximal 5 Bankarbeitstage nach Fälligkeit einer Belastung widersprechen (z.B. wegen Kontodeckung) und die Lastschrift zurückgeben.

 

Der Belastung einer Lastschrift "SEPA B2B Direct Debit" kann nur vor Fälligkeit widersprochen werden. Die Bank muss daher vor der Belastung die Existenz eines SEPA-Mandats zu prüfen. Die Bank des Zahlungspflichtigen darf maximal 2 Bankarbeitstage nach Fälligkeit die SEPA B2B Lastschrift z.B. mangels Deckung zurückgeben.