Vergleich SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift

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Vergleich SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift

Ausgewählte Merkmale und Vergleich der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift

 

SEPA-Basislastschrift

SEPA-Firmenlastschrift

Keine Einschränkung beim Debitor

Einschränkung: Debitor darf kein Endverbraucher sein

Unterscheidung zwischen Erstlastschrift, Folgelastschrift, Einmallastschrift und letzter Lastschrift

Mindestens 5 TARGET2-Arbeitstage (bei COR1: 1 TARGET2-Arbeitstag) bei Erstlastschriften und maximal 14 Kalendertage als Vorlauffrist vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Debitors

Mindestens 1 TARGET2-Arbeitstag als Vorlauffrist bei Erstlastschriften und maximal 14 Kalendertage als Vorlauffrist vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Debitors

Mindestens 2 TARGET2-Arbeitstage (bei COR1: 1 TARGET2-Arbeitstag) bei Folgelastschriften und maximal 14 Kalendertage als Vorlauffrist vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Debitors

Mindestens 1 TARGET2-Arbeitstag als Vorlauffrist bei Folgelastschriften und maximal 14 Kalendertage als Vorlauffrist vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Debitors

SEPA-Basislastschriftmandat nötig; eine Umdeutung einer gültigen Einzugsermächtigung ist möglich

SEPA-Firmenlastschriftmandat nötig; eine Umdeutung eines gültigen Abbuchungsauftrags ist nicht möglich und ein SEPA-Basislastschriftmandat kann auch nicht verwendet werden ► Unternehmen müssen zwingend ein Mandat einholen

Mandat ist bis auf Widerruf gültig bzw. Gültigkeitsverfall nach 36 Monaten nach einem Lastschrifteinzug bei Nichtnutzung

Es besteht die Pflicht zur Vorankündigung (Prenotification) für jede Lastschrift unter Angabe des Betrages, des Fälligkeitstermins, der Gläubiger-ID und der Mandats-ID durch den Kreditor mindestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin. Bilateral können kürzere Fristen vereinbart werden, wobei ein Verzicht nicht möglich ist. Sie muss außerdem auf jeden Fall versendet sein, bevor die Lastschrift bei der Bank eingereicht wird.

Prüfung der Lastschrift durch die Bank des Debitors vor der Einlösung der Lastschrift ist nicht erforderlich

Prüfung der Lastschrift durch die Bank des Debitors vor der Einlösung der Lastschrift ist erforderlich. Dazu muss eine Kopie des Mandats bei der Bank des Debitors hinterlegt sein

Rückgabe durch die Bank des Debitors bis 5 TARGET2-Arbeitstage nach der Bankenverrechnung (Interbank Settlement Date) ist möglich

Rückgabe durch die Bank des Debitors bis 2 TARGET2-Arbeitstage nach der Bankenverrechnung (Interbank Settlement Date) ist möglich

Rückgabe durch den Debitor ohne Angabe von Gründen bis 8 Wochen nach der Belastung einer autorisierten oder nicht autorisierten Lastschrift ist möglich

Rückgabe durch den Debitor nach der Einlösung einer autorisierten Lastschrift ist nicht möglich

Rückgabe durch den Debitor bis 13 Monate nach der Belastung der Lastschrift bei einer nicht autorisierten Lastschrift ist möglich

Rückgabe durch den Debitor bis 13 Monate nach der Belastung der Lastschrift bei einer nicht autorisierten Lastschrift ist möglich, wenn z.B. das Mandat gegenüber dem Kreditor gekündigt, die Bank des Debitors aber nicht informiert wurde